EU-konforme Reiseveranstalter-Geschäftsbedingungen Gezenthi Reisebüro – Überarbeitete Struktur (B2C)
EINLEITUNG UND PRÄAMBEL (EU-ORGANISATORENVERSION – REISEBÜRO GEZENTHI)
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) regeln die vertragliche Beziehung zwischen Uysel Turizm Sanayi ve Ticaret A.Ş., firmierend als Gezenthi Reisebüro, mit Sitz in Sair Esref Bulvari Nr. 57 D.2 Alsancak 35220 Izmir / Türkei, und dem Reisenden („Reisender“ oder „Kunde“).
Das Reisebüro Gezenthi organisiert und verkauft Ausflüge, mehrtägige Touren, kulturelle Aktivitäten, Transportdienstleistungen und andere reisebezogene Erlebnisse entweder direkt über seine Websites oder über autorisierte Vertriebspartner.
Kontaktinformationen: E-Mail: info@gezenthi.com Telefon: 90 (0)544 665 9333
Mit Abschluss einer Buchung über einen Vertriebskanal von Gezenthi Travel bestätigt der Reisende, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Diese Bedingungen gelten für alle Buchungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
ROLLE DES ORGANISATORS
Sofern in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich anders angegeben, tritt das Reisebüro Gezenthi als Veranstalter der Pauschalreise auf. Als Veranstalter ist das Reisebüro Gezenthi für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen gemäß dem türkischen Tourismusgesetz Nr. 1618, dem Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502, der Verordnung über Pauschalreiseverträge vom 14.01.2015 sowie den international anerkannten Grundsätzen für Pauschalreisen verantwortlich, die in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich üblicherweise Anwendung finden.
VORVERTRAGSINFORMATIONEN
Vor Vertragsabschluss erhalten Reisende klare und verständliche Informationen zu folgenden Punkten:
Mit der Bestätigung der Buchung bestätigt der Reisende, dass alle erforderlichen vorvertraglichen Informationen über die Website des Reisebüros Gezenthi oder über autorisierte Kommunikationskanäle bereitgestellt wurden.
HINWEIS ZU RECHTEN BEI PAKETREISEN
Die dem Reisenden angebotenen Reiseleistungen können eine Pauschalreise im Sinne des türkischen Tourismusgesetzes darstellen. Sofern eine Buchung als Pauschalreise gilt, profitiert der Reisende von einem erweiterten Schutz, einschließlich:
Finanzschutz und Insolvenzschutz
Das Reisebüro Gezenthi verfügt über den im türkischen Tourismusgesetz Nr. 1618 vorgeschriebenen finanziellen Schutz. Im Falle einer Insolvenz haben Reisende Anspruch auf Rückerstattung der für nicht erbrachte Leistungen geleisteten Zahlungen und, sofern die Beförderung inbegriffen ist, gegebenenfalls auf Unterstützung bei der Rückführung.
Weitere Informationen zu den Rechten von Reisenden finden Sie unter: https://www.ktb.gov.tr/?_Dil=2
INTERNATIONALER KUNDENSCHUTZ
Obwohl diese Bedingungen türkischem Recht unterliegen, werden durch diese Bedingungen die zwingenden Verbraucherschutzrechte, die Reisenden nach den geltenden Gesetzen ihres Wohnsitzlandes zustehen, nicht aufgehoben oder eingeschränkt, einschließlich der Rechte, die allgemein nach den europäischen und britischen Pauschalreisebestimmungen anerkannt sind.
Annahme der Bedingungen
Mit der Aufgabe einer Bestellung oder der Bestätigung einer Reservierung erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, die Vorrang vor etwaigen widersprüchlichen Bestimmungen haben, es sei denn, Gezenthi Travel Agency hat ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Standard-Reiserechte
Vor Vertragsabschluss erhalten die Passagiere alle notwendigen Informationen über die Leistungen der Pauschalreise.
Der Veranstalter und jeder autorisierte Händler sind für die ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen von Drittanbietern erbracht werden.
Den Passagieren wird eine Notfallkontaktnummer zur Verfügung gestellt, über die sie während der Reise den Veranstalter oder einen benannten lokalen Vertreter erreichen können.
Passagiere können ihr Reisepaket unter Einhaltung einer angemessenen Frist und gegen Übernahme etwaiger zusätzlicher Kosten auf einen anderen Reisenden übertragen, der die gleichen Bedingungen erfüllt.
Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vorgesehen sind und sich auf Erhöhungen der Transportkosten, Treibstoffpreise, Steuern oder Wechselkurse beschränken. Innerhalb von 20 Tagen vor Reiseantritt dürfen keine Preiserhöhungen vorgenommen werden.
Reisende können den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise durch Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Kündigungsgebühr kündigen.
Falls nach Reiseantritt ein wesentlicher Teil der Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden kann, werden nach Möglichkeit geeignete alternative Vorkehrungen ohne zusätzliche Kosten angeboten.
ARTIKEL 1 – VORBEHALTUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
Alle Touren und Ausflüge müssen im Voraus reserviert werden. Eine Buchung wird verbindlich, sobald die Zahlung eingegangen ist und die Bestätigung vom Reisebüro Gezenthi ausgestellt wurde.
Der Kunde verpflichtet sich, korrekte Buchungsdetails anzugeben, einschließlich Namen der Teilnehmer, Kontaktdaten, Reisedaten und gegebenenfalls Abholinformationen. Die Nichtangabe erforderlicher betrieblicher Angaben kann die Leistungserbringung beeinträchtigen.
ARTIKEL 2 – KUNDENSTORNIERUNG, RÜCKERSTATTUNGEN UND ZAHLUNGSANBIETER-KONFORME RICHTLINIE (VERSION FÜR VERANSTALTER DER EU UND DES VERANSTALTERS IN GROSSBRITANNIEN)
Diese Richtlinie entspricht den international anerkannten Grundsätzen des Pauschalreisens und den in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich üblichen Verbraucherschutzstandards. Ziel dieser Klausel ist es, transparente, faire und angemessene Stornierungsbedingungen zu gewährleisten.
2.1 Wie Sie eine Stornierung oder Änderung beantragen
Alle Stornierungs- oder Änderungsanfragen müssen schriftlich über die Kontaktseite des Reisebüros Gezenthi oder per E-Mail an info@gezenthi.com eingereicht werden. Als Stornierungsdatum gilt der Tag, an dem die schriftliche Anfrage beim Veranstalter eingeht.
Telefonische Anfragen können nicht als formelle Stornierungsmitteilungen akzeptiert werden.
2.2 Widerrufsrecht des Reisenden
Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag jederzeit vor Reiseantritt kündigen. Im Falle einer Stornierung kann das Reisebüro Gezenthi eine angemessene Stornogebühr erheben, die sich wie folgt zusammensetzt:
- der Zeitpunkt der Stornierung,
- erwartete Kosteneinsparungen und
- die Möglichkeit des Weiterverkaufs der Reisedienstleistungen.
Die folgende Skala stellt eine realistische Schätzung der Verluste und Betriebskosten dar, sofern zum Zeitpunkt der Buchung nichts anderes angegeben ist:
Tägliche Touren
- Bis zu 24 Stunden vor Abflug – Keine Stornogebühr
- Weniger als 24 Stunden – Bis zu 100 % des Gesamtpreises
Veranstaltungstickets und zeitgebundene Eintrittskarten
- Eine Rückerstattung ist nach Ausstellung unter Umständen nicht möglich, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen etwas anderes vor.
Mehrtägige Touren inklusive Unterkunft
- Bis zu 14 Tage vor Abreise – Keine Stornogebühr
- 13 Tage oder weniger – Bis zu 100 % des Gesamtpreises
Gruppenausflüge und mehrtägige Programme
- Bis zu 31 Tage vor Abreise – Keine Stornogebühr
- 30 bis 16 Tage – Bis zu 50 % des Gesamtpreises
- 15 Tage oder weniger – Bis zu 100 % des Gesamtpreises
Die Stornogebühren dürfen niemals den Gesamtpreis des Pakets übersteigen.
2.3 Außergewöhnliche Umstände
Ungeachtet der oben genannten Stornierungsstaffelung hat der Reisende das Recht, den Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr zu kündigen, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten, die sich erheblich auf Folgendes auswirken:
- die Leistung des Pakets oder
- die Beförderung der Fahrgäste zum Zielort.
Beispiele hierfür sind ernsthafte Sicherheitsrisiken, Naturkatastrophen oder von der Regierung verhängte Reisebeschränkungen.
2.4 Änderungen oder Absage durch den Veranstalter
Das Reisebüro Gezenthi behält sich das Recht vor, Reiseleistungen gegebenenfalls aus Sicherheitsgründen, betrieblichen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt zu stornieren oder zu ändern. Zu diesen höheren Gewalten zählen unter anderem extreme Wetterbedingungen, behördliche Entscheidungen, Streiks oder unvorhergesehene Schließungen.
Wird die Reise vom Veranstalter vor Reiseantritt storniert, wird den Reisenden Folgendes angeboten:
- eine vollständige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, oder
- ein alternatives Paket, sofern verfügbar.
2.5 Rückerstattungsabwicklung (Einhaltung der Zahlungsanbieterbestimmungen)
Sofern eine Rückerstattung fällig wird, erfolgt diese durch das Reisebüro Gezenthi über die ursprüngliche Zahlungsmethode, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Rückerstattungen erfolgen ohne unangemessene Verzögerung und in der Regel innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Bestätigung der Anspruchsberechtigung.
Die Bearbeitungszeiten können je nach Bank oder Zahlungsanbieter des Reisenden variieren.
2.6 Nichterscheinen und freiwillige Abreise
Das Nichterscheinen zum geplanten Abreisetermin oder die freiwillige Unterbrechung der Leistungen nach Beginn des Pakets können als Stornierung mit der Anrechnung von 100 % der Gebühren behandelt werden, es sei denn, das zwingende Verbraucherrecht sieht etwas anderes vor.
2.7 Fairness und Transparenz
Alle Stornogebühren decken tatsächliche betriebliche Verluste, Verpflichtungen der Leistungsträger und Verwaltungskosten ab. Diese Klausel beeinträchtigt nicht die gesetzlichen Rechte des Reisenden gemäß den geltenden Verbraucherschutzgesetzen.
ARTIKEL 3 – PREISE
Die Preise beinhalten die in der Buchungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und verstehen sich pro Person, sofern nicht anders angegeben. Die Mehrwertsteuer ist gegebenenfalls enthalten. Sonderangebote gelten nur für Buchungen über den angegebenen Vertriebskanal.
ARTIKEL 4 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung in voller Höhe fällig. Bei Nichtzahlung kann die Reservierung storniert werden.
ARTIKEL 5 – VERTRAGSÜBERTRAGUNG
Kunden können die Buchung auf einen anderen Reisenden mit denselben Bedingungen übertragen, sofern sie dies rechtzeitig vor Reiseantritt mitteilen. Beide Parteien bleiben gesamtschuldnerisch für die Zahlung des ausstehenden Betrags und der Übertragungskosten verantwortlich.
ARTIKEL 6 – HAFTUNG UND VERANTWORTUNG DES VERANSTALTERS (EU-REGELUNG: HAFTUNGSKLAUSEL FÜR VERANSTALTER)
6.1 Verantwortung für die Leistung des Pakets
Das Reisebüro Gezenthi fungiert als Organisator der Pauschalreiseleistungen und ist für die ordnungsgemäße Durchführung der im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen von Drittanbietern wie Transportunternehmen, Unterkunftsbetrieben, Reiseleitern oder lokalen Anbietern erbracht werden.
Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, wird das Reisebüro Gezenthi geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Mangel zu beheben, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden.
6.2 Haftungsbeschränkungen
Das Reisebüro Gezenthi haftet nicht, wenn die Nichteinhaltung auf Folgendes zurückzuführen ist:
- der Reisende, einschließlich der Nichtbefolgung angemessener Anweisungen;
- ein Dritter, der in keinem Zusammenhang mit der Erbringung der Reisedienstleistungen steht und bei dem die Folgen nicht hätten vermieden werden können.
- Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen.
Diese Klausel schließt die Haftung nicht aus, soweit eine Haftungsbeschränkung nach zwingendem Recht nicht zulässig ist.
6.3 Unterstützung für Reisende
Sollte ein Reisender während der Reise in Schwierigkeiten geraten, leistet das Reisebüro Gezenthi unverzüglich angemessene Hilfe, unter anderem:
- Informationen zu Gesundheitsdiensten und lokalen Behörden,
- Unterstützung bei der Fernkommunikation und
- Hilfe bei der Organisation alternativer Reisemöglichkeiten, falls erforderlich.
Angemessene Gebühren können erhoben werden, wenn die Schwierigkeit vorsätzlich oder fahrlässig vom Reisenden verursacht wurde.
6.4 Persönliche Gegenstände
Reisende sind während des Transports, bei Ausflügen und Aktivitäten weiterhin für ihre persönlichen Gegenstände verantwortlich. Sofern nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, haftet das Reisebüro Gezenthi nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, es sei denn, diese wurden nachweislich durch Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Zulieferer verursacht.
Reisenden wird empfohlen, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt in Fahrzeugen oder in den Räumlichkeiten von Reisebüros zurückzulassen.
6.5 Reisedokumente und Einhaltung der Vorschriften außerhalb der Türkei
Für Touren und Ausflüge außerhalb des türkischen Staatsgebiets sind Reisende selbst dafür verantwortlich, über gültige Reisepässe, Visa und alle erforderlichen Reisedokumente zu verfügen. Das Reisebüro Gezenthi übernimmt keine Haftung für Einreiseverweigerungen aufgrund unvollständiger oder ungültiger Dokumente.
6.6 Verhalten und Sicherheit
Reisende verpflichten sich, geltende Gesetze, Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen von Reiseleitern, Fahrern und Mitarbeitern zu beachten. Das Reisebüro Gezenthi behält sich das Recht vor, die Teilnahme zu verweigern oder Reisende, deren Verhalten eine Gefahr für sie selbst oder andere darstellt, von der Reise auszuschließen, sofern dies aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
6.7 Alkohol, Drogen und verbotenes Verhalten
Das Reisebüro Gezenthi übernimmt keine Haftung für Vorfälle, Schäden oder Verletzungen, die dadurch entstehen, dass Reisende unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder verbotenen Substanzen stehen oder sich entgegen den Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit verhalten.
6.8 Unterbrechung oder freiwilliger Rücktritt
Unterbricht oder verlässt ein Reisender eine Reise nach deren Beginn freiwillig, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen. Ab dem Zeitpunkt der freiwilligen Abreise erlischt die Verpflichtung des Reisebüros Gezenthi hinsichtlich des nicht in Anspruch genommenen Teils der Reise.
6.9 Obligatorische Verbraucherrechte
Nichts in diesem Artikel schränkt die Rechte ein oder schließt sie aus, die Reisenden nach den geltenden Verbraucherschutzgesetzen oder zwingenden Pauschalreisebestimmungen zustehen.
ARTIKEL 7 – ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND STREITBEILEGUNG (EU-FREUNDLICHE GRENZÜBERGREIFENDE VERSION)
7.1 Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle mit dem Reisebüro Gezenthi abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Republik Türkei und sind nach diesem auszulegen.
Allerdings entzieht diese Klausel Reisenden nicht die zwingenden Verbraucherschutzrechte, die ihnen nach den geltenden Gesetzen ihres gewöhnlichen Aufenthaltslandes zustehen, sofern ein solcher Schutz nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann.
7.2 Einvernehmliche Lösung und Kundensupport
Im Falle einer Streitigkeit bezüglich der Auslegung oder Erfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Reisenden empfohlen, sich zunächst an das Reisebüro Gezenthi zu wenden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Schriftliche Beschwerden müssen an folgende Adresse gesendet werden: info@gezenthi.com
Das Reisebüro Gezenthi wird angemessene Anstrengungen unternehmen, Streitigkeiten schnell und fair durch direkte Kommunikation beizulegen.
7.3 Alternative Streitbeilegung
Lässt sich eine Streitigkeit nicht direkt beilegen, können Reisende, sofern verfügbar, Mediation oder andere alternative Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nehmen. Die Nutzung solcher Verfahren ist freiwillig und hindert keine der Parteien daran, ihre gesetzlichen Rechte vor einer zuständigen Behörde geltend zu machen.
7.4 Zuständigkeit
Sofern das zwingende Verbraucherrecht nichts anderes vorsieht, unterliegen Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zuständigkeit der zuständigen Gerichte der Türkei.
Sofern der Reisende ein Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich ist, bleiben zwingende Vorschriften, die das Recht einräumen, vor den örtlichen Verbrauchergerichten Klage zu erheben, unberührt.
7.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer zuständigen Behörde für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich gültig und durchsetzbar.
Artikel 8: Abfahrtsorte/Verkäufe
Adresse des Reisebüros Gezenthi
Uhrturm von Izmir, Flughafen Izmir, Hafen von Izmir, Hafen von Kusadasi, im Land der Türkei
DATENSCHUTZRICHTLINIE (DSGVO-KONFORM) – GEZENTHI REISEBÜRO
EINFÜHRUNG
Das Reisebüro Gezenthi („Gezenthi“, „wir“, „unser“ oder „uns“) verpflichtet sich zum Schutz personenbezogener Daten und zur Wahrung der Privatsphäre von Reisenden, Website-Besuchern und Geschäftspartnern. Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie wir personenbezogene Daten gemäß dem türkischen Datenschutzgesetz Nr. 6698 („KVKK“) und international anerkannten Datenschutzgrundsätzen, einschließlich der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), erheben, verwenden, speichern und schützen.
DATENVERANTWORTLICHER
Im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze ist der Datenverantwortliche:
Uysel Tourism Industry and Trade Inc. – Gezenthi Reisebüro Sair Esref Bulvari Nr. 57 D.2 Alsancak 35220 Izmir / Türkei E-Mail: info@gezenthi.com Telefon: 90 (0)544 665 9333
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